Landgericht Köln verbietet rechtswidrige Verdächtigung in Bericht der BILD-Zeitung des Autors Nikolaus Harbusch, Kardinal Woelki habe bei der Ernennung eines Priesters eine Polizeiwarnung gekannt: Einstweilige Verfügung gegen Axel Springer SE

Der Kölner Kardinal Woelki hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine rechtswidrige Berichterstattung der BILD-Zeitung des Autors Nikolaus Harbusch zur Wehr gesetzt. Unter bild.de hatte die Axel Springer SE am 03.05.2021 einen Artikel veröffentlicht, in dem Kardinal Woelki verdächtigt wurde, dass er bei der Ernennung eines Düsseldorfer Stadtdechanten Kenntnis von einem Schreiben der Polizei gehabt habe, welches vor dem Einsatz des Priesters warnte.

Kardinal Woelki wurde durch den BILD-Autor Harbusch vor der Veröffentlichung der abträglichen Verdächtigung in der „BILD“ keine Gelegenheit gegeben, zu diesem Verdacht Stellung zu nehmen und diesen zu entkräften. Er wurde von der Verdächtigung einfach im Bericht der „BILD“ überrascht.

Das Landgericht Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Kardinal Woelki verdächtigende Berichterstattung der „BILD“ unzulässig war. Das Gericht hat der Verlegerin der BILD-Zeitung verboten, im Hinblick auf Herrn Kardinal Woelki den Verdacht zu verbreiten, dass dieser bei der Ernennung eines Düsseldorfer Stadtdechanten einen Polizeibericht kannte, der vor dem Priester warnt (Beschluss vom 26.05.21, Az. 28 O 179/21, n.rkr.). Verboten wurde die Passage:

„BILD liegt ein brisantes Schreiben des örtlichen Polizeipräsidiums an das Erzbistum Köln vor, das Woelki gekannt haben MUSS, als er den Missbrauchs-Priester D. zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf ernannte. Das Schreiben landete in der Personal-Akte von D., die Woelki gekannt haben muss, als er D. 2017 den höheren Posten verschaffte."

Die Pressekammer des Landgerichts Köln bestätigt mit ihrer Entscheidung, dass die BILD-Zeitung bei ihrer vorverurteilenden Verdachtsberichterstattung ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Verbot ist aus dem Grund ergangen, weil die Veröffentlichung einer solchen Verdächtigung ohne vorherige Gelegenheit des Betroffenen, dazu Stellung zu nehmen und die Vorwürfe zu entkräften, unzulässig ist. Kardinal Woelki ist der Verdächtigung der BILD-Zeitung, er habe bei der Ernennungsentscheidung die Polizeiwarnung gekannt, entgegengetreten: Er hat bestätigt, dass ihm der in Rede stehende Polizeibericht bei der Ernennungsentscheidung nicht vorlag.

Die Gerichtsentscheidung wirft nicht nur ein Schlaglicht darauf, dass BILD-Autor Nikolaus Harbusch in der BILD-Zeitung eine solche Verdächtigung in die Welt zu setzte, ohne dem Betroffenen dazu vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bemerkenswert ist auch, dass sich der Chef des deutschen Journalistenverbandes (DJV) Frank Überall auch noch von der BILD-Zeitung zur Verteidigung der unzulässigen Berichterstattung vor den Karren spannen ließ. Überall kritisierte, dass Kardinal Woelki die Berichterstattung der BILD-Zeitung angegriffen hat.

Nachdem das Landgericht Köln nun entschieden hat, dass die Berichterstattung der BILD-Zeitung rechtswidrig war, darf man gespannt darauf sein, ob Herr Überall an seiner Kritik an einem Vorgehen gegen die „BILD“ festhalten möchte.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Die BILD-Zeitung hat einen reißerischen Bericht mit einer Verdächtigung in die Welt gesetzt, ohne dass der Redakteur Nikolaus Harbusch die journalistischen Sorgfaltspflichten und die Gebote der Fairness eingehalten hat. Hätte die Bild Kardinal Woelki vorher pflichtgemäß zu diesem Verdacht angehört, dann hätte er ihn ganz einfach entkräften können. Hätte der am 3.5. veröffentlichte Bericht der BILD-Zeitung dann das klare Dementi von Kardinal Woelki enthalten, dass er das belastende Dokument bei der Ernennung des Stadtdechanten nicht kannte, dann wäre jedem BILD-Leser klar geworden, dass der geäußerte Verdacht haltlos ist.“

Die BILD-Zeitung hatte Herrn Kardinal Woelki erst nach der Veröffentlichung der abträglichen Verdächtigungen im Bericht vom 3.5. zur Sache angehört und eine entlastende Stellungnahme des Herrn Kardinal Woelki nach Beantwortung der Anfrage in eine aktualisierte Fassung des Berichts vom 4.5. eingefügt. Doch auch zentrale Äußerungen des aktualisierten Berichts sind dann mit einem weiteren Verbot im einstweiligen Rechtsschutz verboten worden (n.rkr.)

Die Axel Springer SE hat gegen die benannten Verbote zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt. Herr Kardinal Woelki wird Hauptsacheklagen erheben.