Landgericht Köln: LinkedIn muss deutsches Recht beachten und Falschbehauptungen von Nutzern löschen – einstweilige Verfügung gegen LinkedIn für deutschen Manager

Auch das US-Netzwerk LinkedIn muss nun lernen, dass es bei einem deutschsprachigen Angebot deutsches Recht anzuwenden und rechtswidrige Beiträge zu löschen hat!

Ein deutscher Manager wurde auf LinkedIn fälschlich beschuldigt, seine Ex-Freundin verprügelt zu haben. Zudem wurde verschwiegen, dass das entsprechende Strafverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Schon die Namensnennung des Managers in dem LinkedIn Beitrag war aufgrund der Prangerwirkung unzulässig.

Wir haben LinkedIn zum Löschen der Beiträge aufgefordert. Daraufhin meldete sich die Plattform mit einer Reaktion in Form eines offensichtlichen Textbausteins ohne jeden konkreten Bezug zum Fall. LinkedIn weigerte sich, die Sache zu überprüfen, da man Beiträge der Mitglieder grundsätzlich nicht kontrolliere. LinkedIn vertrat die steile These, man sei für Inhalte seiner Nutzer selbst dann nicht verantwortlich, wenn es sich dabei angeblich um eine Verleumdung handelt. Wenig hilfreich schlug LinkedIn vor, man möge sich doch direkt mit den Personen auseinandersetzen, die die Inhalte veröffentlicht haben. Man könne diese ja verklagen.

Entweder ist LinkedIn die deutsche Rechtsprechung nicht bekannt oder aber man ignoriert sie dort bewusst: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Betreiber sozialer Netzwerke – und damit auch LinkedIn – im Falle einer Beanstandung eines rechtwidrigen Beitrags auf ihrer Plattform verpflichtet, ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Der Betreiber des Netzwerkes hat den Verfasser mit der Beanstandung des Beitrags zu konfrontieren. Reagiert der Verfasser nicht oder entkräftet er die Vorwürfe nicht, dann ist der beanstandete Beitrag bei einer erkennbaren Rechtsverletzung zu löschen. LinkedIn ignoriert diese Pflichten.

Der Manager ist mit HÖCKER daher gegen LinkedIn erfolgreich vorgegangen: Das Landgericht Köln hat LinkedIn die Verbreitung der Berichterstattungen über die angebliche Gewalttat mit einstweiliger Verfügung vom 16.11.2021, Az. 28 O 372/21, verboten (nicht rechtskräftig).

Das Gericht bestätigt in seiner Entscheidung, dass LinkedIn an die deutschen Prüfungspflichten gebunden ist und eine Reaktion mit Textbausteinen nicht ausreichend ist.

Dr. Carsten Brennecke: „LinkedIn ignoriert deutsches Recht. Das ist arrogant, aber nicht untypisch für US-Plattformen, die schlicht keine Lust haben, sich mit den Rechtsordnungen all der Länder auseinanderzusetzen, in denen sie tätig sind. Das müssen sie aber. Jedenfalls in Deutschland. Dies hat das Landgericht Köln nun bestätigt.“