Einstieg

Der Einstieg bei HÖCKER

Anforderungen

Die formalen Voraussetzungen: Ein Prädikat in einem der beiden Examina und eine Promotion. Wir wissen, dass man auch ohne Promotion ein guter Anwalt, eine gute Anwältin sein kann, aber wir stehen nun mal drauf. Wenn Du noch nicht promoviert bist, kannst Du bei uns in Teilzeit starten. Wir helfen Dir mit unseren Kontakten bei der Suche nach einer Doktormutter oder einem Doktorvater und mit einem offenen Ohr, wenn es Fragen zur Diss gibt. Vorkenntnisse im Presse- und Medienrecht sind nicht erforderlich.

Die persönlichen Voraussetzungen: Bei uns wird man nicht glücklich, wenn man Konflikte scheut oder nur Mandanten vertreten möchte, mit denen man sich identifizieren kann. Mutter Teresa bekommt keine schlechte Presse. Wer uns um Rechtsrat bittet, hat nicht selten tatsächlich Dreck am Stecken. Trotzdem: Es gilt die Unschuldsvermutung und selbst die übelsten Mandanten können auch mal im Recht sein. Wir lehnen Mandate nur in absoluten Ausnahmefällen ab.

Unsere Fachbereiche

  • Presse- / Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht

Presse- und Äußerungsrecht macht jede und jeder in unserem Team. In den anderen Rechtsgebiete kannst Du Dich nach Deinen Vorlieben engagieren.

Einstiegsgehalt

Die Gehälter sind bei uns transparent. Jeder bekommt in den ersten fünf Jahren das Gleiche, egal ob Mann oder Frau, ob mit Berufserfahrung oder ohne. Es gibt keinen Umsatzdruck, aber wer mehr Umsatz macht, bekommt einen höheren Bonus.

Jahr 1: 76.000 Euro plus Bonus
Jahr 2: 78.000 Euro plus Bonus
Jahr 3: 81.000 Euro plus Bonus

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen haben bei uns echte Priorität, denn eine schnelle Antwort hat für uns mit Respekt gegenüber Kandidatinnen und Kandidaten zu tun. Wenn es gut läuft, rufen wir interessante Bewerber und Bewerberinnen am Tag des Bewerbungseingangs an, wenn es schlecht läuft, innerhalb von 24 Stunden. Auf Bewerbungen, die nicht infrage kommen, gibt es innerhalb von zwei bis drei Tagen eine freundliche Absage.

Das Bewerbungsgespräch findet spätestens eine Woche später statt. Wir laden Dich dazu in unsere Kanzlei am Friesenplatz in Köln ein. Reisekosten werden übernommen. Es gibt keinen festen Fragenkatalog, Unterhaltungen entwickeln sich unterschiedlich. Du erzählst uns etwas über Dich, wir stellen Dir die Kanzlei vor und sprechen über Mandantinnen und Mandanten, über Fälle und darüber, wie hier gearbeitet wird. Ein zweites Bewerbungsgespräch gibt es nicht.

Unser Feedback - also im besten Fall die Zusage - kommt noch am selben Tag, der Arbeitsvertrag geht am nächsten Tag in die Post.

Interview mit Dr. Nikolaus Stock

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