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HÖCKER erwirkt Unterlassungserklärungen für Bandmitglieder von WEIMAR

Seit Anfang der 2020er hat sich die Band WEIMAR vor allem in „Metal“-Kreisen einen Namen gemacht. Ihre INVICTUS TOUR soll die Band im August 2026 ebenfalls nach Holzerode bei Göttingen führen. Allerdings passen die Auftritte der Band nicht jedem. Daher läuft aktuell – wieder einmal – der Versuch, die Band zu canceln. Bereits früher konnte HÖCKER sich dem für WEIMAR entgegensetzen (weiterführende Informationen: https://www.hoecker.eu/news/band-sollte-gecancelt-werden-doppelter-gerichtserfolg-für-weimar).

Anlässlich der aktuellen Kampagne wurde im Namen zweier Göttinger Vereine eine Erklärung verbreitet, mit der die Verantwortlichen aufgerufen wurden, das Konzert im August abzusagen. Zur Begründung bezogen sich die Verfasser insbesondere auf einen Beitrag von Campact aus dem Jahr 2025, SPIEGEL-Veröffentlichungen im Jahr 2023 sowie ein Statement der Band selbst. Das Problem: Die angebliche Darstellung von Campact gibt es gar nicht. Auch die Ergebnisse der SPIEGEL-Recherche und das Statement der Band wurden zum Teil unzutreffend wiedergegeben. Dritte übernahmen die Erklärung und verbreiteten die darin enthaltenen Un- und Halbwahrheiten weiter.

Im Auftrag der Bandmitglieder von WEIMAR hat HÖCKER nun die beiden Göttinger Vereine und eine weitere Einzelperson abgemahnt. Alle Abgemahnten gaben daraufhin strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Die beiden Vereine ließen über ihren Rechtsanwalt zudem mitteilen, es sei über denselben Verteiler, über den die Erklärung ursprünglich versendet worden sei, bereits klargestellt worden, dass „die Pressemitteilung ggf. wahrheitswidrige oder jedenfalls nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen“ enthalte. Zugleich seien die Adressaten aufgefordert worden, den fraglichen Text nicht (mehr) zu verwenden und entsprechende Veröffentlichungen zu löschen. Im Zuge der sich anschließenden Vergleichsgespräche einigte man sich außerdem darauf, dass die drei Abgemahnten zusammen 7.860,66 Euro Abmahnkosten erstatten.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Lügen haben nicht nur kurze Beine, sondern können auch sehr schnell sehr teuer werden.“