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OLG Hamburg bestätigt: Sascha Adamek durfte CLAIM eine „Fälschung” ihrer Alarmzahlen zu angeblich gestiegenen antimuslimischen Vorfällen vorwerfen – NGO verliert Rechtsstreit und erklärt Verzicht

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 02.09.2026 (Az. 7 W 114/26) die sofortige Beschwerde der CLAIM gGmbH (im Folgenden: CLAIM) gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.08.2026 (Az. 324 O 305/26) in vollem Umfang zurückgewiesen. Damit ist zweitinstanzlich bestätigt: Der Investigativjournalist Sascha Adamek, Autor des Buches „Unterwanderung – Der politische Islam weiter auf dem Vormarsch”, durfte CLAIM öffentlich vorwerfen, ihre Zahlen zu angeblich stark gestiegenen antimuslimischen Vorfällen seien „eine glatte Fälschung” gewesen und „nicht sauber”. CLAIM trägt die vollständigen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Darüber hinaus hat CLAIM nunmehr ausdrücklich auf die Geltendmachung derjenigen Ansprüche verzichtet, die noch vor dem Oberlandesgericht streitgegenständlich waren – der Rechtsstreit ist damit endgültig zugunsten von Adamek beendet.

Der Hintergrund

Wie bereits berichtet, hatte CLAIM in Kooperation mit dem ZEOK e.V. für die Jahre 2023 und 2024 einen dramatischen Anstieg antimuslimischer Vorfälle verkündet – 114 Prozent bzw. 60 Prozent. In der schlagwortartigen öffentlichen Zusammenfassung dieser Ergebnisse – etwa im Vorwort, im Geleitwort der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman und in der eigenen Pressemitteilung von CLAIM – blieb dabei unerwähnt, dass sich im selben Zeitraum die Zahl der an der Datenerhebung beteiligten Meldestellen von 10 auf 26 mehr als verdoppelt hatte.

Lediglich im Kleingedruckten unterhalb der Statistik-Grafiken selbst war die jeweilige Meldestellenzahl vermerkt – so unauffällig platziert, dass dieser methodische Effekt faktisch niemandem auffiel und öffentlich nirgends als Einschränkung der verkündeten Prozentzahlen kommuniziert wurde.

Dieser Umstand ist deshalb entscheidend, weil eine gestiegene Anzahl an Meldestellen naheliegend schlicht dazu führt, dass ein größerer Anteil der ohnehin bereits existierenden Vorfälle erfasst wird – ohne dass die tatsächliche Gesamtzahl der Vorfälle zugenommen haben muss.

Der von CLAIM verkündete “dramatische Anstieg” dürfte demnach vor allem ein Ergebnis der erweiterten Erhebungsbasis sein, nicht Ausdruck einer tatsächlich gestiegenen Zahl antimuslimischer Vorfälle. Sascha Adamek deckte diesen methodischen Effekt auf und bezeichnete die Zahlenpräsentation in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz” (16.06.2026) als „eine glatte Fälschung” und „Alarmismus”. Das Landgericht Hamburg hatte den hiergegen gerichteten Verfügungsantrag von CLAIM bereits nahezu vollständig zurückgewiesen.

Was das OLG entschieden hat

CLAIM legte gegen die erstinstanzliche Zurückweisung sofortige Beschwerde ein. Das OLG Hamburg bestätigte nun in vollem Umfang die Einschätzung des Landgerichts: Die Aussagen „so nicht sauber”, „es gab zweimal den Fall, dass die Statistiken gefälscht waren” und „das war eine glatte Fälschung” seien zulässige Meinungsäußerungen mit hinreichender Anknüpfungstatsache.

Bemerkenswert ist die Begründung des Senats: Er bestätigte ausdrücklich, dass CLAIM zwar im Kleingedruckten unterhalb ihrer Statistik-Grafiken die jeweilige Anzahl der Meldestellen auswies – im Vorwort, im Geleitwort von Ferda Ataman sowie in der eigenen Pressemitteilung dagegen sei der prozentuale Anstieg jeweils ohne jeden einordnenden Hinweis auf die veränderte Datengrundlage herausgestellt worden. Zitat aus dem Beschluss:

„Die streitgegenständliche Meinungsäußerung stellt vor diesem Hintergrund keine willkürlich ‚aus der Luft gegriffene’ Wertung dar.”

Mit dem nun von CLAIM erklärten Verzicht auf die verbliebenen, noch vor dem OLG streitgegenständlichen Ansprüche, ist der Konflikt auch über das Eilverfahren hinaus abschließend beendet.

Dr. Carsten Brennecke: „Das Oberlandesgericht Hamburg hat in aller Deutlichkeit klargestellt, dass auch eine zweite Instanz an der rechtlichen Bewertung nichts ändert: Wer als staatlich geförderte Organisation Alarmzahlen verbreitet, ohne methodische Verzerrungen in der öffentlichen Zusammenfassung transparent offenzulegen, muss scharfe journalistische Kritik hinnehmen. Dass CLAIM nun auch ausdrücklich auf die Geltendmachung der verbliebenen Ansprüche verzichtet hat, zeigt: Der Versuch, berechtigte Medienkritik gerichtlich zu unterbinden, ist auf ganzer Linie gescheitert.”

Sascha Adamek: „Ich bedanke mich bei der Kanzlei Höcker und Partner für die exzellente, fachlich versierte Vertretung in einem für mich als Journalisten sehr relevanten Fall: Denn es ging um meine Glaubwürdigkeit. Gut, dass nun auch in zweiter gerichtlicher Instanz festgestellt wurde, dass meine Aussagen über die statistischen Unsauberkeiten der mit Millionen Steuergeldern finanzierten NGO Claim zulässig sind. Damit ist nicht nur der Meinungsfreiheit Genüge getan, sondern auch der Freiheit der Berichterstattung. Die Gerichtsentscheidung sollte nun dringend die betroffenen Bundesministerien veranlassen, ihre Förderung der NGO zu stoppen. Zumal diese auch mit wissenschaftlich umstrittenen Begriffen wie “antimuslimischer Rassismus” Lobbyismus im Sinne des Politischen Islam betreibt.“