Ein Rechtsanwalt ohne eigene Website wird zum vermeintlichen Betreiber einer betrügerischen Kanzlei-Website. Unbekannte nutzten seinen Namen und seine Kanzleianschrift, um eine gefälschte Kanzlei-Website zu erstellen und damit den Eindruck zu erwecken, es handele sich um seine offizielle Internetpräsenz.
Über die gefälschte Website wurden potenzielle Käufer gezielt mit vermeintlichen Insolvenzverkäufen angesprochen. Hierzu verschickten die unbekannten Täter E-Mails, in denen sie auf die Website und einen dort abrufbaren Insolvenzkatalog verwiesen. Dieser enthielt Angebote für Fahrzeuge, Elektronik, Büro- und Gastronomieausstattung, Maschinen, Werkzeuge, Baugeräte, Wärmepumpen und Solartechnik, die in Wirklichkeit gar nicht existierten. Vielmehr sollten Kaufinteressenten offenbar zur Überweisung von Kaufpreisen verleitet werden, ohne die versprochenen Waren jemals zu erhalten.
Besonders umfangreich war die Täuschung bei der Darstellung der vermeintlichen Kanzleistruktur. Unter der Rubrik „Unser Team“ wurde der Mandant als Geschäftsführer einer angeblichen Kanzlei präsentiert. Darüber hinaus stellte die Website mehr als zehn vermeintliche Mitarbeiter vor, jeweils mit Bild und ausführlichem Lebenslauf. Tatsächlich existierten diese Personen und die ihnen zugeschriebenen beruflichen Funktionen nicht. Bei den verwendeten Porträts handelte es sich um Stockfotos. Die umfangreiche Darstellung eines vermeintlichen Kanzleiteams sollte den Eindruck einer etablierten Kanzlei mit zahlreichen Mitarbeitern vermitteln und dadurch die Glaubwürdigkeit des betrügerischen Internetauftritts erhöhen.
Da die betrügerische Internetpräsenz unter einer .de-Domain betrieben wurde, wandten wir uns an die DENIC als zuständige Domainregistrierungsstelle. Darüber hinaus forderten wir den beteiligten Hostprovider mit einer detaillierten Löschungsaufforderung auf, die Inhalte der betrügerischen Website zu löschen.
Mit Erfolg: Sowohl die DENIC als auch der Hostprovider reagierten auf unsere Intervention. Die betrügerische Website ist inzwischen nicht mehr erreichbar. Damit wurde die Internetpräsenz, über die die Identität unseres Mandanten missbraucht und potenzielle Käufer getäuscht werden sollten, aus dem Verkehr gezogen.
Der Fall reiht sich in eine Reihe vergleichbarer Fälle ein, in denen echte Identitäten für betrügerische Online-Auftritte missbraucht werden. Der vorliegende Fall unterscheidet sich von Konstellationen, in denen eine bestehende Kanzlei-Website kopiert und lediglich in einzelnen Punkten verändert wird. Über einen solchen Fall haben wir bereits in unserem Beitrag „Identitätsmissbrauch im Internet: Betrügerische Fake-Website abgeschaltet“ berichtet.
Im aktuellen Fall existierte keine eigene Website unseres Mandanten, die als Vorlage hätte dienen können. Stattdessen schufen die unbekannten Betreiber aus wenigen echten Daten einen erfundenen Kanzleiauftritt. Neben Name und Anschrift wurden die vermeintliche berufliche Stellung, das Kanzleiteam und weitere Angaben zur angeblichen Geschäftstätigkeit frei erfunden.
Rechtsanwältin Katharina Leye:
„Der Fall zeigt, dass auch eine bewusste Entscheidung gegen eine eigene Website nicht vor Identitätsmissbrauch im Internet schützt. Werden persönliche Daten für eine betrügerische Kanzlei-Website missbraucht, drohen nicht nur erhebliche Schäden für den beruflichen Ruf. Betroffene laufen auch Gefahr, mit den Betrugsgeschäften in Verbindung gebracht und mit möglichen Haftungsansprüchen konfrontiert zu werden. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig und konsequent gegen solche Fake-Websites vorzugehen, um den Identitätsmissbrauch zu beenden und weitere Schäden sowie mögliche Haftungsrisiken zu begrenzen.“
