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taz veröffentlicht Richtigstellung zu Correctiv-Falschbehauptung: Correctiv-„Zeuge“ Erik Ahrens hat keine Aussagen zu „ethnischer Säuberung“ und „Vertreibung von Staatsbürgern“ bestätigt

Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich gegen eine weitere Correctiv-Falschbehauptung durchgesetzt. Diesmal hat die taz falsch berichtet. Deren Behauptung, ein Correctiv-Zeuge habe bestätigt, dass in Potsdam „die Rede“ von „ethnische Säuberungen“ und der „Vertreibung von Staatsbürgern“ gewesen sei, ist frei erfunden. Wir haben durchgesetzt, dass die taz ihre Desinformation richtig stellt:

Correctiv hatte jüngst in einem weiteren Artikel zum Potsdam-Treffen versucht, den ruinierten Ruf zu retten und den Eindruck zu erwecken, man habe zum Potsdam-Treffen doch Substantielles recherchiert. Tatsächlich erschöpft sich auch dieser Artikel in seinen Kernaussagen abermals in wolkigen Wertungen anstatt in Fakten.

Correctiv stützt seinen „Bericht“ ausgerechnet auf Aussagen des rechtsradikalen Erik Ahrens, der öffentlich bekennt, dass er lügt und erklärt, dass er sich im Kampf gegen rechts auch gerne strafbar macht.

Correctiv hat eine sogenannte „Versicherung“ von Ahrens vorgelegt und versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, diese habe eine besondere Beweiskraft. Tatsächlich sind Falschangaben von Ahrens in dieser „Versicherung“ straflos, da sie nur vor dem Notar abgegeben wurde. Vor dem Notar ist die Lüge aber straflos. Es liegt somit keine eidesstattliche Versicherung mit erhöhter Glaubwürdigkeit vor.

Die Versicherung von Ahrens ist auch inhaltlich völlig unerheblich. So bestätigt Ahrens zu den in Potsdam angeblich diskutierten Remigrationspläne keine neuen Fakten. Seine „Versicherung“ enthält dazu subjektive Bewertungen, worauf ein von ihm angeblich selbst erstellter Remigrationsplan hinauslaufen könnte.

Die taz hat nun den jüngsten Correctiv-Bericht zusammengefasst und dabei handfeste Falschbehauptungen verbreitet: Der rechtsradikale Ahrens habe in seiner Versicherung „bezeugt“, dass in Potsdam von „ethnischen Säuberungen“ und von der „Vertreibung von Staatsbürgern“ „die Rede gewesen“ sei.

Die Behauptung, Ahrens habe solche Inhalte in Potsdam bestätigt, ist falsch. Wie die taz auf die Idee kam, diese freihändig ausgedachte Falschbehauptung zu verbreiten, ist nicht nachvollziehbar. Denn die Versicherung von Ahrens wurde von Correctiv veröffentlicht. Die taz hätte somit bei ordnungsgemäßer Recherche mühelos feststellen können, dass das, was sie schreibt, offensichtlich unzutreffend ist. Dennoch hat die taz ihren Lesern diese Desinformation aufgetischt.

Nachdem die taz abgemahnt wurde, hat sie die Unterlassungsansprüche von Dr. Vosgerau durch die Veröffentlichung der folgenden Richtigstellung erledigt: „Korrektur: In einer früheren Fassung des Artikels haben wir geschrieben, die Worte „ethnische Säuberungen“ und „Vertreibung von Staatsbürgern“ seien laut der notariell abgegebenen „eidesstattlichen Versicherungen“ so auf der Veranstaltung gefallen. Das hat Herr Ahrens nicht versichert.“

Dr. Carsten Brennecke: „Die Frage, ob die taz ein seriöses und verlässliches Pressemedium ist, wurde jüngst heiß diskutiert, als Julia Klöckner das Nachrichtenportal NIUS mit der taz verglichen hat. Linke Journalisten empörten sich darüber und argumentierten, die taz sei im Gegensatz zu NIUS ein seriöses Pressemedium.
Nicht nur die nun von der taz richtiggestellte Desinformation mit Falschbehauptung zu Herrn Dr. Vosgerau belegt, dass man bei der taz keinesfalls von einem seriösen Pressemedium sprechen kann, das die journalistischen Sorgfaltspflichten einhält. Und das ist kein Einzelfall: Immer wieder müssen wir gegen die taz wegen Falschberichterstattung und wegen unzulässiger Verdächtigungen vorgehen.
Der Bericht der taz zeigt aber auch, wie irreführend der jüngste Correctiv-Bericht ist. Er suggeriert fälschlich, Ahrens habe bestimmte Tatsachen bestätigt. Die taz ist darauf wegen ihrer Rechercheschwäche hereingefallen.“