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LG Berlin II verbietet Falschzitat durch Palästina-Aktivist auf Instagram – HÖCKER setzt Unterlassung für FDP-Politikerin Karoline Preisler durch

Für die bundesweit bekannte und für ihr gesellschaftspolitisches Engagement ausgezeichnete Juristin, Autorin und Politikerin Karoline Preisler haben wir am LG Berlin II ein Verbot gegen die Verbreitung eines Falschzitats in den sozialen Medien erwirkt.

Frau Preisler hatte in einem Video-Interview zum Israel-Palästina-Konflikt betont, dass sie sexuelle Gewalt in jeder Form scharf verurteile. In Bezug auf Vorwürfe sexueller Gewalt gegen Gefangene aus dem Gazastreifen erklärte die, dass Israel an dieser Stelle als Rechtsstaat tätig werde, weil derartige Taten dort verfolgt, aufgeklärt und angeklagt werden. Vor diesem Hintergrund kam Frau Preisler zu der Einschätzung, dass Israel als Rechtsstaat in Bezug auf Unrechtstaten wie Vergewaltigungen und den staatlichen Umgang damit „noch der menschlichere Akteur“ sei. Dies stehe in krassem Gegensatz zu dem Umgang der Hamas mit den nachweislich geschehenen Verbrechen vom 07.10.2023.

Mit der nunmehr entschiedenen Klage vor dem LG Berlin II wehrte sich die HÖCKER-Mandantin gegen die von einem aggressiven Aktivisten auf Instagram verbreitete Zitatwiedergabe, die ihr fälschlicherweise eine Aussage unterstellte, in der sie „israelische Vergewaltigung als die menschlichere Art der Vergewaltigung“ bezeichnet haben soll. Diese bewusst unzutreffende Darstellung führte zu einer erheblichen Verzerrung und Verfälschung der tatsächlichen Aussage und hatte eine massive Anfeindungswelle in den sozialen Medien zur Folge.

LG Berlin II untersagt Falschzitat

Durch Urteil vom 18.06.2025 wurde dem Beklagten die Verbreitung des Zitats verboten. Zutreffend stellte das Gericht in der Entscheidung fest, dass sich Frau Preisler gerade nicht dahingehend geäußert hat, dass sie eine Vergewaltigung durch Israelis oder israelische Soldaten für menschlicher halte als Vergewaltigungen durch die palästinensische Seite, sondern, dass sie durch die Interviewäußerungen zum Ausdruck bringt, dass sie ausschließlich den anschließenden Umgang damit für menschlicher halte, da Israel ein Rechtsstaat sei und deshalb gegen die Beschuldigten vorgehe.

Doppelte Niederlage für den Beklagten

Für den Beklagten bedeutet das Verfahren eine doppelte Niederlage. Denn die von ihm gegen Frau Preisler erhobene, umfangreiche Widerklage scheiterte in allen sechs Anträgen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Die Interview-Äußerungen unserer Mandantin wurden in der angegriffenen Instagram-Story auf eine absurde und nie getroffene Aussage reduziert und verfälscht. Damit löste der Beklagte unzählige Anfeindungen unserer Mandantin aus. Die Entscheidung stärkt die Persönlichkeitsrechte: Wer einer Person öffentlich Worte in den Mund legt, die sie nie geäußert hat, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Rechtsanwältin Anna Lina Saage: „Das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet wird, ist eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf. Zu Recht sind die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Zitat daher nach der Rechtsprechung besonders streng.“