Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Das Landgericht Köln (Az. 28 O 591/10) bestätigt auf den Antrag von HÖCKER, dass Fotos, die Jörg Kachelmann im Urlaub zeigen, nicht von ausreichendem öffentlichem Interesse sind und verhängt ein Verbreitungsverbot gegen BUNTE. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
News Keine Relativierung sexueller Übergriffe in Gelnhäuser Schwimmbad vom 22.06.2025 – Bürgermeister von Gelnhausen wehrt sich mit HÖCKER gegen Falschberichterstattung in der WELT
News LG Berlin II verbietet Falschzitat durch Palästina-Aktivist auf Instagram – HÖCKER setzt Unterlassung für FDP-Politikerin Karoline Preisler durch
News Weiteres Verbot in Sachen Correctiv: OLG Hamburg verbietet NDR, SWR, Produzent Volker Heise und Produktionsfirma zero one GmbH Falschdarstellung über Dr. Vosgerau in einseitiger Correctiv-Dokumentation
News „Machenschaften“, „geprellte Kunden“, „Schmarotzer“, „abzocken“, „Spitze des Eisbergs“ und „skandalöse Ereignisse“ – Reaction-Video verboten