Mit einstweiliger Verfügung vom 16.11.2012 (Aktenzeichen: 28 O 494/12) hat die Pressekammer des Landgerichts Köln dem Boulevard-Magazin GALA die Verbreitung von zum Teil falschen Äußerungen über das Privatleben von Miriam Kachelmann untersagt.
Mit einstweiliger Verfügung vom 16.11.2012 (Aktenzeichen: 28 O 494/12) hat die Pressekammer des Landgerichts Köln dem Boulevard-Magazin GALA die Verbreitung von zum Teil falschen Äußerungen über das Privatleben von Miriam Kachelmann untersagt.
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