Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Mit einstweiliger Verfügung vom 16.11.2012 (Aktenzeichen: 28 O 494/12) hat die Pressekammer des Landgerichts Köln dem Boulevard-Magazin GALA die Verbreitung von zum Teil falschen Äußerungen über das Privatleben von Miriam Kachelmann untersagt. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
News Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen – Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren gegen Correctiv
News Teilnehmerin des Potsdam-Treffens Gerrit Huy gewinnt gegen Correctiv: Landgericht Berlin verbietet die Kernaussagen des Berichts “Geheimplan gegen Deutschland” zu angeblichen Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen
News Erfolg vor Gericht: Saarländischer Rundfunk ändert Berichterstattung und entfernt zentrale Vorwürfe