Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln mit Entscheidung vom 03.08.2010 (Az. 28 O 518/10) dem Nachrichtenmagazin FOCUS die Veröffentlichung von persönlichen Internetnachrichten von Jörg Kachelmann, da hierdurch rechtswidrig in die Privatsphäre eingegriffen wird.
Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln mit Entscheidung vom 03.08.2010 (Az. 28 O 518/10) dem Nachrichtenmagazin FOCUS die Veröffentlichung von persönlichen Internetnachrichten von Jörg Kachelmann, da hierdurch rechtswidrig in die Privatsphäre eingegriffen wird.