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OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen. Hessischer Verwaltungsgerichtshof verbietet Facebook-Eintrag als unsachlichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt Frankfurt am Main zur Löschung eines Facebook-Eintrags ihres Oberbürgermeisters Peter Feldmann verurteilt. Auch jede Wiederholung der Äußerung wurde verboten. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,–. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus April dieses Jahres auf. Die Kosten beider Verfahren muss die Stadt tragen (Beschl. v. 11.07.2017, Az.: 8 B 1144/17). Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Wirtschaftsclub Rhein-Main hatte Frau Dr. Petry zu einer privaten Veranstaltung eingeladen. Feldmann äußerte sich hierzu auf dem offiziellen Facebook-Account wie folgt:

„AfD? AUSLADEN! Der Präsident des Wirtschaftsclubs Rhein-Main lädt eine AfD-Vorsitzende nach Frankfurt ein? Die Mitglieder sollten sich schleunigst überlegen, wie sie damit umgehen. Die ganze Aktion gibt völlig unnötig den Rechtspopulisten eine Plattform und wirft einen Schatten auf die anständigen Frankfurter Unternehmer und unsere liberale Stadt. Gott sei Dank gibt es bei uns auch großartige Initiativen, die für eine sachliche, demokratische Politik eintreten. Die konstruktiven Kräfte im Wirtschaftsclub täten gut daran, jetzt ein klares Zeichen zu setzen!“

Die AfD, vertreten durch HÖCKER, ging vor Gericht erfolgreich gegen die Stadt Frankfurt wegen dieser Äußerung vor. Das Gericht bejahte sowohl einen Verstoß gegen das Neutralitäts- als auch gegen das Sachlichkeitsgebot. Dabei betonte es, dass sich die Stadt nicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit berufen könne.

Das Gericht bestätigte, dass Feldmann die AfD „sowohl in ihrem Recht auf Chancengleichheit als auch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt“ hat. Denn die Äußerung nehme „in der politischen Auseinandersetzung bewusst und gezielt Partei gegen die Antragstellerin und diskreditiere“ diese. Feldmann habe „mit seiner Erklärung jedenfalls parteiergreifend in den politischen Meinungskampf und –wettbewerb im Allgemeinen eingegriffen und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen“. Er habe dazu aufgefordert, die „Antragstellerin als Partei vom politischen Diskurs auszuschließen“ und damit „zu Lasten der Antragstellerin in die politische Diskussion eingegriffen“.

Mit der Aufforderung „AfD? AUSLADEN!“ habe Feldmann der AfD zudem „eine gesellschaftliche Berechtigung auf Teilnahme an der Veranstaltung des Wirtschaftsclubs abgesprochen“. Er habe die AfD diskreditiert und als undemokratisch hingestellt. Damit habe Feldmann „die geistig-diskursive Auseinandersetzung mit der Antragstellerin verlassen und sich darauf beschränkt, gegen diese Stimmung zu machen und sie so in der Meinung der Öffentlichkeit herabzusetzen“. Auch dieser Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot war rechtswidrig.

Lediglich die beantragte Androhung von Ordnungshaft gegen Feldmann wies das Gericht zurück, allerdings ohne negative Kostenfolge für die AfD. Zur Begründung führte das Gericht u.a. aus: Die „Anordnung von Ordnungshaft gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung, die an einem seiner Funktionsträger – hier dem Oberbürgermeister – zu vollziehen wäre“, dürfte „unter Umständen schwerwiegende Eingriffe in das organisatorische Gefüge und den Ablauf der Verwaltung zur Folge haben“. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht jedoch eine Ordnungsstrafe von bis zu EUR 250.000,–.

Dr. Christian Conrad:

“Mit den Ressourcen eines Regierungsamtes politische Konkurrenten niederzumachen sollte diktatorischen Regimen vorbehalten bleiben. Deutschland ist nicht die Türkei. In einer Demokratie haben gewählte Amtsträger strikte politische Neutralität zu wahren. Leider begreifen viele Politiker nicht, dass sie nach der Wahl in ein Amt nicht mehr nur Parteipolitiker sind, sondern die Vertreter aller Bürger.“