Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Da der FOCUS abermals über angeblich intime Details berichtet und hierdurch die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzt, wird diese Verbreitung auf Antrag von HÖCKER durch das Landgericht Köln vom 16.06.2010 (Az. 28 O 392/10) verboten. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
News NDR nach Falschberichterstattung uneinsichtig – Dr. Vosgerau verklagt NDR wegen Correctiv-Bericht
News taz kassiert Verbot wegen vorverurteilender Berichterstattung zum Strafprozess gegen Dr. Michael Winterhoff