Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Das LG Köln untersagte der Burda Senator Verlag GmbH mit einstweiliger Verfügung (Az. 28 O 90/11), den Inhaber eines In-Lokals, der so in die Nähe zu angeblich kriminellen Kreisen gerückt wurde, als „engen Kumpel“ eines seiner Gäste zu bezeichnen. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
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