Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Das Landgericht Köln entschied (Az: 28 O 25/11), dass auch eine Äußerung von Dritten in einer Fernsehsendung unzulässig in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann eingreift, wenn darin über angebliche intime Details spekuliert wird. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
News Stolpert FAZ über Correctiv? FAZ muss Falschbehauptung löschen: Kein Teilnehmer hat bestätigt, dass auf dem Potsdam-Treffen eine Abschiebung deutscher Staatsbürger geplant wurde
News Vosgerau dreht das Spiel gegen Correctiv in der zweiten Halbzeit: Zwei weitere Correctiv-Falschbehauptungen zum Potsdam-Treffen verboten – Jetzt steht es 3:1 für Vosgerau!
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News SWR ignoriert Verbot zu Correctiv-Bericht und wird zu Ordnungsgeld verurteilt – Das zahlen nun die Bürger