Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Erfolg gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Straftatverjährung beseitigt Berichterstattungsinteresse – Ist eine Straftat verjährt, darf der angebliche Straftäter grundsätzlich nicht mehr als möglicher Täter erkennbar gemacht werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Produktfotograf mit HÖCKER siegreich: Eine Abmahnung muss genügen: Urheberrechtsverletzer haben keinen Anspruch darauf, bei jedem Folgeverstoß erneut abgemahnt zu werden, bevor gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Verlag der Holtzbrinck-Gruppe muss anonymen “Autor” eines Buchplagiates bekannt geben. HÖCKER erstreitet für Journalisten einstweilige Verfügung gegen epubli-Verlag auf Auskunft über die Identität des Plagiators.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Presserechtliches Informationsschreiben zu MEGAUPLOAD: Wir stellen richtig, dass unser Mandant nach seiner Landung in Deutschland entgegen Medienberichten nicht verhaftet wurde. Seine Namensnennung oder sonstige Identifizierbarmachung ist unzulässig.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Kachelmann erfolgreich gegen RP Online wegen Verantwortlichkeit für Leser-Artikel im Forum OPINIO: RP Online muss Berufung zurücknehmen. OLG Köln: Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg. “OPINIO” inzwischen wegen “technischer Probleme” geschlossen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Rechtsanwalt muss falsche Behauptungen widerrufen: Treuhänderin eines großen Immobilienfonds wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten durch “Anlegerschutz”-Anwalt.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Niederlage für GÜNTER WALLRAFF: Unterlassungserklärung vor Gericht wegen falscher Behauptungen über eine Großbäckerei und wegen vorverurteilender Schmähungen des früheren Bäckereigeschäftsführers (Vergleich im Verfahren LG Köln 28 O 999/11).
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Alice Schwarzer hat nichts verstanden: Zweifel sind keine Restzweifel und das LG Mannheim hat nicht gesagt, dass Kachelmann höchstwahrscheinlich schuldig sei – LG Köln erlässt Verfügung gegen Schwarzers verleumderische Urteilsinterpretation.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Strafverfahren und internes Untersuchungsverfahren einer deutschen Universität gegen Professor: HÖCKER erwirkt für Hochschullehrer weitere einstweilige Verfügung gegen identifizierbarmachende Berichterstattung durch BILD.