Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER verteidigt Journalist gegen YouTube: Wird gegenüber YouTube ein ausgestrahltes Videos als rechtswidrig beanstandet, muss YouTube sich mit dem Einsteller des Videos zur Aufklärung in Verbindung setzen. Anderenfalls haftet YouTube selbst.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Kachelmann siegt im sog. “Chemtrails”-Prozess auch in der zweiten Instanz. Bezeichnung von “Chemtrails”-Gläubigen als “Neonazis oder Verrückte” weiterhin erlaubt.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Höcker spricht beim Zweiten Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Veranstalter: Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht der Universität Trier.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Arzt wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen unzulässige Verdächtigungen der BILD-Zeitung. OLG Köln: BILD hätte dem Arzt vor Veröffentlichung von Erkenntnissen im Ermittlungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER verteidigt die Persönlichkeitsrechte eines Schönheitschirurgen gegen die Zeitschrift “Freizeit Spass” (Burda Senator Verlag): Schönheitschirurg darf in einem Artikel über angeblichen Ärztepfusch nicht erkennbar gemacht werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Höcker spricht vor dem AK Krisenkommunikation der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER erwirkt zwei einstweilige Verfügungen gegen BILD Digital im angeblichen “Samenraub”-Fall.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER verteidigt erneut die Persönlichkeitsrechte der Tochter des Models Ann Kristin Brücker und von Herrn RA Jan Kralitschka (“Der Bachelor”), diesmal gegen die Berichterstattung unter bild.de.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER erwirkt einstweilige Verfügung gegen “Elitepartner”: ELITEPARTNER darf Kunden keine 99 EUR berechnen, wenn diese ihren Vertrag widerrufen haben.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER vertritt die Tochter des Models Ann Kristin Brücker und von Herrn RA Jan Kralitschka (“Der Bachelor”) erfolgreich gegen rechtwidrige Berichterstattung der “BILD”.