Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Erfolg für führende deutsche Handy-Onlinevertriebsplattform: Werbung mit einer Telefonflatrate oder SMS-Flatrate ist unzulässig, wenn diese Flatrate keine kostenlosen Anrufe bzw. SMS zu Sonderrufnummern beinhaltet.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER erfolgreich für Parfüm-Vertrieb: Verwendung einer eBay-AGB, mit der die Kosten der Waren-Rücksendung nach Widerruf eines “Sofort-Kaufen-Angebots” bis zu 40 Euro dem Kunden auferlegt werden, ist zulässig.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER vertritt Vorstand eines Logistik-Unternehmens erfolgreich gegen frühere Mitarbeiterin, die in bewusst mißverständlicher E-Mail-Betreff-Zeile den falschen Eindruck erweckte, von ihm sexuell belästigt worden zu sein.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 LG München erhöht Darlegungslast für Unternehmen mit Rechtsabteilung: Bloßer Hinweis, dass nur Marketing- nicht aber Rechtsabteilung Kenntnis von Rechtsverletzung hatte, genügt nicht mehr, um Dringlichkeit im Verfügungsverfahren zu belegen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Nach Unterlassungserklärung keine neue Abmahnung nötig: HÖCKER setzt Rechte der führenden Reifenvertriebsplattform TIRENDO ohne vorherige Abmahnung unmittelbar gerichtlich durch.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Schweizer-Onlineshop wegen Urheberrechtsverletzung auch in Deutschland gerichtlich angreifbar: HÖCKER erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Händler in der Schweiz.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Boykottaufruf von Meinungsfreiheit gedeckt – HÖCKER verteidigt Tierschutzverein erfolgreich gegen Inkriminierungsversuch durch Pelztierzüchter.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER erfolgreich für RTL: Focus TV unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Rechtsstreit über Drittsendezeiten.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Höcker spricht an der Universität Halle beim ELSA-Thementag über “Die Kachelmann-Prozesse: Medienberichterstattung im Strafverfahren”.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Die Angabe, man könne einen Vertrag “jederzeit fristgerecht kündigen” ist unzulässig, wenn Kündigungsfristen einzuhalten sind: HÖCKER erwirkt Verbot gegen soziales Netzwerk.