Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER erwirkt weiteres Verbot vor dem LG Hamburg: Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe “Keine Anschlussgebühr” ist auch dann unzulässig, wenn die Anschlussgebühr später zurückerstattet wird.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Industrieverband Hartschaum mit HÖCKER auch vor dem OLG Düsseldorf erfolgreich gegen herabsetzende und irreführende Äußerungen der Xella Deutschland GmbH über den Dämmstoff Polystyrol (“Dämmfalle”, “Sondermüll”). Xella erkennt Urteil an.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Deutsche Großbank mit HÖCKER erfolgreich gegen Facebook: Angebot einer Facebookseite unter dem Namen der Bank ohne deren Zustimmung durch das LG Köln verboten.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Wer eine angeblich rechtswidrige Klausel mit einer einstweiligen Verfügung angreift, darf eine inhaltlich kerngleiche Klausel nicht schon lange vorher zur Kenntnis genommen haben. Denn dann fehlt es an der Antragsvoraussetzung der Dringlichkeit.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Markenrecht: Keine rechtserhaltende Benutzung für ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn dieses aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als Nahrungsmittel vermarktet wird, denn der subjektive Wille des Markennutzers entscheidet (LG Köln, 84 O 197/13).
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Einholung der Zustimmung zum Versand eines Newsletters ist nur dann zulässig, wenn sich die Zustimmungserklärung ausschließlich auf den Versand des Newsletters bezieht.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Vorwurf illegalen Handelns zulässig: Tierschützer mit HÖCKER vor dem OLG Hamburg erfolgreich gegen Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden – HÖCKER erfolgreich gegen Kriminalisierung durch Landwirtschaftsverlag.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 AG Berlin-Mitte klärt Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Versendung: Kein Anspruch auf Unterlassung künftiger Versendung an jedwede potentielle Adresse des Klägers.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Höcker diskutiert bei LTO mit Prof. Niko Härting über den Fall Schwarzer.