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LG Köln bestätigt Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Fotos durch BamS und bild.de, die Jörg Kachelmann im Hof der JVA zeigen.
Im Hauptsacheverfahren stellt das Landgericht fest, dass auch Untersuchungsgefangene einen Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre haben und es nicht hinnehmen