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HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.
In der “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” wurde ein Beitrag veröffentlicht, der einen Lehrer als angeblichen Täter einer dreißig Jahre zurückliegenden Straftat