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Geschlossener Immobilienfonds lässt mit HÖCKER unzutreffende Vorwürfe untersagen, die Anleger in einem Rundschreiben an andere Anleger erhoben hatten.
Ohne mündliche Verhandlung hat das Landgericht Köln auf Antrag des in Liquidation befindlichen Immobilienfonds eine falsche Behauptung untersagt (Einstweilige Verfügung des LG