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Arzt wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen unzulässige Verdächtigungen der BILD-Zeitung. OLG Köln: BILD hätte dem Arzt vor Veröffentlichung von Erkenntnissen im Ermittlungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen.
Ein Chirurg sah sich Vorwürfen wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers ausgesetzt. Die BILD-Zeitung hatte hierüber berichtet, dabei jedoch die Grundsätze über