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Werbung mit Rabatt unzulässig, wenn er bei Vertragsverlängerung nicht weiter gewährt wird HÖCKER erwirkt Verfügung für soziales Netzwerk.
HÖCKER ist für ein führendes deutsches soziales Netzwerk erfolgreich gegen eine Wettbewerberin vorgegangen. Diese hatte einen kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung
