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“Handy für 0 €” – Werbung ist unzulässig, wenn dem Kunden ein Hardwarezuschlag in der monatlichen Grundgebühr verschwiegen wird.
HÖCKER ist erneut erfolgreich für eine führende deutsche Online-Mobilfunkvertriebsplattform gegen einen Wettbewerber vorgegangen. Der Wettbewerber hatte Kunden dadurch angelockt, dass
