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Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers ist auch dann zulässig, wenn der Hersteller selbst günstiger verkauft.
HÖCKER hat ein führendes deutsches Vertriebsunternehmen für Mobilfunkgeräte erfolgreich gegen eine Wettbewerberin verteidigt. Die Wettbewerberin hatte die Mandantin vor dem
