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AG Berlin-Mitte klärt Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Versendung: Kein Anspruch auf Unterlassung künftiger Versendung an jedwede potentielle Adresse des Klägers.
HÖCKER hat ein führendes deutsches soziales Netzwerk erfolgreich vor dem AG Berlin-Mitte vertreten. Wegen angeblich unerlaubter Werbung verlangte eine Privatperson