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Prof. Dr. Ralf Höcker

LG Hamburg: Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe, dass keine Anschlussgebühr anfällt, ist auch dann unzulässig, wenn die Anschlussgebühr nach Vertragsschluss zurückerstattet wird: HÖCKER erwirkt einstweilige Verfügung des LG Hamburg.

HÖCKER hat erfolgreich die Rechte einer führenden deutschen Online-Mobilfunkvertriebsplattform durchgesetzt. Eine Wettbewerberin hatte den Abschluss eines Mobilfunktarifvertrages mit der Angabe beworben, dass