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“Handy für 0 €” – Werbung ist unzulässig, wenn dem Kunden verschwiegen wird, dass er eine Anschlussgebühr bezahlen und einen Mobilfunkvertrag mit monatlichen Kosten abschließen muss.
HÖCKER ist erneut erfolgreich für ein führendes deutsches Mobilfunk-Vertriebsportal gegen die wettbewerbswidrige Werbung eines Wettbewerbers vorgegangen. Der Wettbewerber hatte ein