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Gütesiegel müssen anders als Testergebnisse nicht näher erläutert werden: Werbung mit “Trusted-Shop-Logo” auch ohne Verlinkung auf Erläuterung zulässig.
HÖCKER hat die Rechte eines führenden deutschen Online-Anbieters von Mobilfunkverträgen verteidigt. Dieser wurde von einem Wettbewerber in Anspruch genommen, weil