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OLG Köln: Man darf Claudia Roth als Mitvergewaltigerin bezeichnen (an Silvester in Köln).
HÖCKER hat erneut die Meinungsfreiheit des Politikers Markus Frohnmaier (AfD) erfolgreich gegen Claudia Roth (Die Grünen) verteidigt. Das OLG Köln
