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Dringlichkeitsfrist im einstweiligen Rechtsschutz beginnt auch im Presserecht erst mit Kenntnis der Kommunikationsabteilung. HÖCKER vertritt deutsche Großbank erfolgreich gegen falsche Berichterstattung des SWR.
Eine deutsche Großbank ist mit HÖCKER erfolgreich gegen eine falsche Berichterstattung des SWR vorgegangen. Der SWR hatte in Bezug auf