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Medien müssen sorgfältig und vor allem selbst recherchieren. Die Berufung auf eine “privilegierte Quelle” scheidet aus, wenn dem Journalisten Informationen vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldung begründen.
Mit einstweiliger Verfügung vom 08.06.2015 (Az. 28 O 201/15) wurde einem Nachrichtenportal untersagt, unwahre Behauptungen über eine große deutsche Auskunftei