Tags
Pressefotograf erhält € 12.000,00 Nachvergütung und zusätzlich € 8.000,00 Schadensersatz für die Verwendung von Archivfotos.
Das OLG Düsseldorf hat einem Pressefotografen Schadensersatzansprüche in Höhe von rund € 8.000,00 für die mehrfache Verwendung seiner Bilder zugesprochen