Falsches Profil von Jörg Kachelmann auf Twitter: HÖCKER erwirkt Verbot gegen Twitter.
Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Missbrauch seines Namens auf dem Kurznachrichtenprofil Twitter gewehrt: Unbekannte hatten bei Twitter ein... Mehr lesen.
Markenrecht: Inhaberin der Autotuning-Marke MAE erneut mit HÖCKER erfolgreich gegen Plagiatoren.
Mit einstweiliger Verfügung vom 15.07.2011 wehrt sich die Inhaberin der bekannten Tuning-Marke MAE erneut gegen Plagiate. Auf Antrag von HÖCKER verbot... Mehr lesen.
Kachelmann erwirkt Verfügung gegen RP Online: RP Online kann sich einer Haftung für Artikel fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.
Das LG Köln hat die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 (28 O 539/11) verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung... Mehr lesen.
HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.
In der “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” wurde ein Beitrag veröffentlicht, der einen Lehrer als angeblichen Täter einer dreißig... Mehr lesen.
Kein Korruptionsverdacht: HÖCKER setzt für Elektrounternehmen einstweilige Verfügungen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegen FOCUS und Kölner Stadt-Anzeiger durch. RP Online gibt Unterlassungserklärung ab.
Für ein Elektrounternehmen erwirkte RA Dr. Marcel Leeser von HÖCKER beim Landgericht Köln am 30.06.2011 einstweilige Verfügungen gegen den... Mehr lesen.
Prof. Höcker spricht bei der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. zum Thema: “Kachelmann & Co – Wenn Journalisten zu Richtern werden”
Am Freitag, den 1. Juli, um 11.45 Uhr nimmt RA Prof. Dr. Ralf Höcker anlässlich der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. in Saal K... Mehr lesen.
Berichterstattung auf morgenpost.de im Namen von Jörg Kachelmann verboten.
Auf der Webseite morgenpost.de wurde ein Artikel über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann veröffentlicht, ohne dass ein Mindestmaß an Beweistatsachen... Mehr lesen.
Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter abendblatt.de und welt.de vom Landgericht Köln verboten,
Unter ihren Domains abendblatt.de und welt.de berichtete die Axel Springer AG in drei Artikeln über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann. Mit Urteil... Mehr lesen.
Kachelmann geht mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über angebliche sexuelle Vorlieben in der ÀžBILDÀœ-Zeitung abermals verboten.
Die „BILD“-Zeitung hat über angebliche sexuelle Vorlieben des Herrn Jörg Kachelmann berichtet. Sie war der Ansicht, dies sei zulässig,... Mehr lesen.
Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.
Erneut gewinnt Kachelmann mit HÖCKER gegen die Betreiberin der Webseite bild.de. Die Bild digital GmbH & Co. KG hatte über angebliche sexuelle Vorlieben... Mehr lesen.
