Kachelmann erwirkt Verfügung gegen RP Online: RP Online kann sich einer Haftung für Artikel fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.
Das LG Köln hat die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 (28 O 539/11) verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung... Read more.
HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.
In der “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” wurde ein Beitrag veröffentlicht, der einen Lehrer als angeblichen Täter einer dreißig... Read more.
Kein Korruptionsverdacht: HÖCKER setzt für Elektrounternehmen einstweilige Verfügungen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegen FOCUS und Kölner Stadt-Anzeiger durch. RP Online gibt Unterlassungserklärung ab.
Für ein Elektrounternehmen erwirkte RA Dr. Marcel Leeser von HÖCKER beim Landgericht Köln am 30.06.2011 einstweilige Verfügungen gegen den... Read more.
Prof. Höcker spricht bei der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. zum Thema: “Kachelmann & Co – Wenn Journalisten zu Richtern werden”
Am Freitag, den 1. Juli, um 11.45 Uhr nimmt RA Prof. Dr. Ralf Höcker anlässlich der Jahreskonferenz des netzwerk recherche e.V. in Saal K... Read more.
Berichterstattung auf morgenpost.de im Namen von Jörg Kachelmann verboten.
Auf der Webseite morgenpost.de wurde ein Artikel über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann veröffentlicht, ohne dass ein Mindestmaß an Beweistatsachen... Read more.
Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter abendblatt.de und welt.de vom Landgericht Köln verboten,
Unter ihren Domains abendblatt.de und welt.de berichtete die Axel Springer AG in drei Artikeln über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann. Mit Urteil... Read more.
Kachelmann geht mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über angebliche sexuelle Vorlieben in der ÀžBILDÀœ-Zeitung abermals verboten.
Die „BILD“-Zeitung hat über angebliche sexuelle Vorlieben des Herrn Jörg Kachelmann berichtet. Sie war der Ansicht, dies sei zulässig,... Read more.
Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.
Erneut gewinnt Kachelmann mit HÖCKER gegen die Betreiberin der Webseite bild.de. Die Bild digital GmbH & Co. KG hatte über angebliche sexuelle Vorlieben... Read more.
Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen vorverurteilende Berichterstattung in BILD.
Unter bild.de wurde über einen gegen Jörg Kachelmann gerichteten angeblichen Tatverdacht in vorverurteilender Art und Weise berichtet, ohne den Betroffenen... Read more.
Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen BILD: Verbreitung von Fotos auf dem Gefängnishof rechtswidrig.
Jörg Kachelmann klagte mit HÖCKER erfolgreich gegen die Axel Springer AG und die Bild digital Gmbh. Diese hatten ein Foto verbreitet, was Herrn Kachelmann... Read more.