Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Das Landgericht Köln untersagte es sowohl der Axel Springer AG (28 O 480/10) als auch der BILD digital GmbH & Co. KG (28 O 479/10), vermeintlich „pikante Details“ aus dem Intimleben eines bekannten Moderators zu verbreiten. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
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