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René Weller musste die Wiedergabe seines Fotos auf der Internetseite der Managementagentur von Dennis Schick dulden.

Das Foto des bekannten ehemaligen Box-Profis René Weller war auf der Webseite der Agentur von Dennis Schick gelistet worden. Das Bild des ehemaligen Boxers
erschien dort neben dem Foto des ehemaligen Tennis-Spielers Daniel Köllerer, der
ebenfalls bei Schicks Agentur unter Vertrag stand. Köllerer war 2012 wegen Spielmanipulationen durch den Internationalen Sportgerichtshof lebenslang gesperrt worden.

Weller, der mit seiner Frau Rosemarie im Jahr 2016 das RTL-Sommerhaus der Stars besucht hatte, störte sich sehr daran, dass er neben Köllerer auf der Webseite erschien, obwohl Weller selbst u.a. wegen Drogenhandels zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Er kündigt im Herbst 2017 seinen noch laufenden Vertrag mit Schicks Agentur und erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln auf Löschung des Bildes auf der Agentur-Webseite (Az. 28 O
300/17). Außerdem verklagte er Schicks Agentur gemeinsam mit seiner Frau Rosemarie Weller im Hauptsacheverfahren auf € 10.000 Geldentschädigung.

Die Inanspruchnahme erfolgte zu Unrecht, wie sich nun herausstellte. Im Widerspruchsverfahren konnte Schick mit Unterstützung der Kanzlei HÖCKER nachweisen, dass kein Kündigungsgrund vorlag und die Vorhaltung des Bildes rechtmäßig war. Das Landgericht hob die einstweilige Verfügung daraufhin auf.

Weller fand sich hiermit aber nicht ab, sondern ging in Berufung. Doch auch das OLG Köln machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es keinen Anspruch zugunsten des Boxers sehe. Daraufhin nahmen Weller und seine Frau auch die Hauptsacheklage zurück.

Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost:

„Wellers Vorgehen war insbesondere hinsichtlich der geforderten Geldentschädigung aussichtslos, zumal Schick seine vertraglichen Aufgaben erfüllte und Weller bei zahlreichen Formaten – oftmals vergeblich – anbot. Der ehemalige Boxer scheint eine etwas verzerrte Wahrnehmung hinsichtlich seiner kriminellen Vergangenheit zu haben. Schon 2007 versuchte er vergeblich, vor dem LG Potsdam gegen Günter Jauch eine Geldentschädigung zu erwirken, als dieser in seiner Sendung „Wer wird Millionär“ über Weller behauptet hatte: „Der sitzt ja dauernd im Knast.“