Dr. med. Murat Dağdelen erfolgreich am LG Düsseldorf: Verfügungsantrag von Michael Wendler mit Urteil zurückgewiesen

In den Medien wurde viel berichtet über das Eilverfahren von Herrn Wendler gegen unseren Mandanten Dr. Dağdelen am Landgericht Düsseldorf. Weil der Sachverhalt in diesem Eilverfahren nicht aufgeklärt werden konnte und unser Mandant ohnehin kein Interesse an der Wiederholung bestimmter Äußerungen über Herrn Wendler hat, haben wir im Termin zur mündlichen Verhandlung am 30.03.2022 freiwillig eine Unterlassungserklärung für unseren Mandanten abgegeben und damit einen Teil des Rechtsstreits erledigt.

Nicht anerkannt hat unser Mandant hingegen den Vorwurf, er habe seine ärztliche Schweigepflicht verletzt. Es war ihm wichtig, sich in diesem Punkt durchzusetzen. Daher stellten wir bezüglich dieses Teils den Antrag auf Zurückweisung des Verfügungsantrages.

Mit Urteil vom 20.04.2022 hat das Landgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das Landgericht hat erkannt, dass unser Mandant seine ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt hatte. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Unser Mandant Dr. med. Dağdelen hat seine ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf mit heutigem Urteil festgestellt. Mit dem Ausgang dieses Verfügungsverfahrens sind wir daher insgesamt sehr zufrieden.“