Stellungnahme ignoriert – reißerischer Bericht des „Express“ über Prügelverdacht im Kölner „Privilege“-Club verboten

Der „Express“ hatte mehrfach über den Kölner Club „Privilege“ berichtet und dabei den Vorwurf erhoben, ein Mitarbeiter habe Gäste verprügelt. Allerdings hatten die Redakteure des „Express“ in den Artikeln eine Stellungnahme des Club-Betreibers ignoriert, durch die der Vorwurf entkräftet werden konnte.

Nachdem sich der "Express" geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, leitete der Club-Betreiber gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht Köln hat die Berichterstattung nun per einstweiliger Verfügung verboten (Beschl. v. 04.04.2017, Az: 28 O 105/17, n.rkr.).

Rechtsanwalt Dr. Julian Rodenbeck:

„Wenn Medien über einen bloßen Verdacht berichten, muss der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Geben die Medien keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme oder ignorieren sie eine abgegebene Stellungnahme, so wird der gesamte Artikel schon allein aufgrund dieses Umstandes rechtswidrig.“