Rechtswidrige Bewertung auf Anwalt.de – AG Köln spricht Rechtsanwalt Kostenerstattungsanspruch für Vertretung durch HÖCKER zu.

Ein Rechtsanwalt und HÖCKER-Mandant klagte vor dem AG Köln erfolgreich auf die Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für eine anwaltliche Abmahnung wegen unzulässiger Internet-Bewertungen (AG Köln, Urteil vom 24.05.2017, Az. 144 C 41/17, n.rk.). Die Bewertung enthielt einige Falschbehauptungen und darüber hinaus Meinungsäußerungen („Aus meiner Sicht absolut unseriös.“, „keine Empfehlung“, „schlechte Erfahrungen“ und die Notenbewertung „1 von 5 Sternen“).

Die Bewertung auf www.anwalt.de ist mittlerweile gelöscht. Der Beklagte gab eine Unterlassungserklärung ab. Gegenstand der Klage war der Ersatz der Rechtsanwaltskosten wegen der Vertretung des Anwalts durch HÖCKER.

Das AG Köln hielt die Abmahnung in allen Punkten für berechtigt und schließt sich der Rechtsprechung des OLG München an, wonach auch solche Meinungsäußerungen unzulässig sind, denen falsche Tatsachenbehauptungen zugrunde liegen. Aus diesem Grund sind die im Rahmen eines Bewertungsportals getätigten herabsetzenden Meinungsäußerungen unzulässig, wenn diese auf keinerlei tatsächlichen Anknüpfungspunkten beruhen. Hinsichtlich der Tatsachenbehauptungen über den Anwalt sah das AG den Beklagten als beweisbelastet an, weil die Äußerungen jeweils den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen bzw. ehrenrührige Tatsachen sind. Der Beklagte blieb den Beweis schuldig.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:

Auch Rechtsanwälte können sich gegen unzulässige Bewertungen ihrer Leistungen im Internet wehren. Sie können sich dabei von spezialisierten Anwaltskollegen vertreten lassen und die hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten erfolgreich einklagen. Wer ehrenrührige Behauptungen aufstellt, muss diese im Zweifel beweisen können. Eine Notenbewertung des Anwalts oder sonstige Meinungsäußerungen, die auf Falschbehauptungen beruhen, sind ebenso rechtswidrig.