OLG Köln: Geldentschädigung für Jörg Kachelmann überwiegend bestätigt

Das Oberlandesgericht Köln hat heute die Geldentschädigungsurteile gegen Springer zu großen Teilen bestätigt. Inklusive Zinsen und Schadensersatz muss Springer danach 512.785,66 Euro an Herrn Kachelmann bezahlen. Insgesamt hatte das Oberlandesgericht über 160 Veröffentlichungen zu befinden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:

„512.785,66 Euro inklusive Zinsen können das, was Springer im Leben des Herrn Kachelmann angerichtet hat, natürlich nicht ausgleichen und abschreckend wirkt eine solche Strafzahlung auch nicht. Trotzdem freuen wir uns, dass auch das OLG dem Mandanten eine ganz erhebliche Entschädigung zugesprochen und damit den Persönlichkeitsschutz in Deutschland weiter vorangetrieben hat.“