Falschbehauptung über angebliche Gülen-Verbindung – HÖCKER erwirkt einstweilige Verfügung gegen türkische Zeitung.

Eine türkische Zeitung darf nicht mehr behaupten, ein HÖCKER-Mandant sei Vorsitzender eines Vereins, den die Zeitung mit der Gülen-Bewegung in Verbindung bringt.

Die Zeitung stuft die Gülen-Bewegung als Terrororganisation ein. Der Mandant war früher Mitglied und zeitweise auch Vorsitzender des Vereins. Er hatte sich bereits seit über einem Jahr aus dem Verein zurückgezogen und ist seitdem im Vereinsregister auch nicht mehr als Vorstandsvorsitzender eingetragen. Dennoch hatte die Zeitung ihn namentlich genannt und auf sein angebliches Vorstandsmandat hingewiesen.

Das Landgericht Düsseldorf erließ daher am 29.06.2017 auf Antrag von HÖCKER eine einstweilige Verfügung gegen die türkische Zeitung (Az. 12 O 137/17). Die Verfügung ist mittlerweile an die Verlagsgesellschaft zugestellt. Sollte der Artikel nicht entsprechend gelöscht oder geändert werden, droht der Zeitung ein Ordnungsgeld.