AfD-Fraktion siegt im Streit um Wählertäuschung: Gericht verbietet Flyer der LINKE-Fraktion im sächsischen Landtag.

Anfang Oktober hatte die sächsische Landtagsfraktion „DIE LINKE“ einen Flyer verteilt. Dessen Verbreitung wurde nun gerichtlich untersagt (LG Dresden, Urt. v. 21.12.2016, Az: 3 O 2205/16 EV, n. rkr.).

In dem Flyer berichtete die LINKE über einen Ende August abgelehnten Gesetzesentwurf (Drs. 6/1088), den sie gemeinsam mit der Fraktion der GRÜNEN in 2015 eingebracht hatte. Der Entwurf sollte eine höhere Volksbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren ermöglichen. Neben der CDU und der SPD lehnte auch die AfD diesen Entwurf ab, da sie bereits im Juni einen eigenen Entwurf für mehr Volksbeteiligung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte (Drs. 6/5391).

Auf die breite parlamentarische Ablehnung ihres Antrags reagierte die Fraktion „DIE LINKE“ mit dem Flyer und warf der AfD darin u.a. vor, gegen mehr Volksentscheide zu sein, Volksentscheide zu verhindern und unglaubwürdig zu sein, da Wahlversprechen gebrochen würden. Den von der AfD eingebrachten Gesetzesentwurf für mehr Volksbeteiligung verschwieg sie dagegen.

HÖCKER mahnte deshalb im Namen der Fraktion der AfD die Fraktion der LINKEN wegen dieser bewusst unvollständigen und in großen Teilen unwahren Darstellungen ab. Da die LINKE keine Unterlassungserklärung abgab, reichte HÖCKER beim Landgericht Dresden einen Verfügungsantrag ein.

Die Pressekammer des Landgerichts Dresden folgte nun der Argumentation der AfD und erließ nach mündlicher Verhandlung das begehrte Verbot. In seiner Begründung bewertete das Gericht das Vorgehen der LINKEN als „ehrverletzende, unwahre und unvollständige Äußerung“. Diese „bewusste Weglassung“ erwecke den Eindruck, nur die LINKE setze sich für Volksentscheide ein. Das sei aber falsch und somit rechtswidrig.

Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad:

„Auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Parteien sind die Grundsätze des Presserechts zu beachten. Wer sich inhaltlich mit dem politischen Gegner befassen möchte, muss das vollständig und wahrheitsgemäß machen. Das Gericht hat hier eine Entscheidung im Interesse aller Wähler getroffen.“