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Unsere Medienrechtler beraten ganzheitlich und global – sowohl im Presse-, Urheber- und IT-Recht als auch im öffentlichen Medien- und Telekommunikationsrecht. Zu unseren Mandanten gehören Fernsehsender, Verlage, Produktionsfirmen, Banken, Versicherungen und zahlreiche prominente Einzelpersonen.

Medienunternehmen

Privates Medienrecht
Unsere Experten im Medienrecht beraten Buch- und Zeitschriftenverlage (mit Ausnahme der Regenbogenpresse), Produktionsfirmen, Fernsehsender, Agenturen und sonstige Unternehmen der Medienbranche im Hinblick auf den Schutz des geistigen Eigentums und unterstützen sie bei der Gestaltung von medienspezifischen Verträgen (z.B. Auftrags- oder Co-Produktionsverträge, Lizenzverträge, Agenturverträge, Merchandisingverträge, sowie Verträge von Künstlern und Mitwirkenden). Wir helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Sportvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Sportvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Sportlern oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.

Öffentliches Medienrecht
Mit unserer Expertise im öffentlichen Medienrecht unterstützen wir Fernseh- und Radiosender bei Fragen der Lizenzierung, der Kabelverbreitung und der Vergabe von  Frequenzen. Diese Fragen stellen sich im Zeitalter der Digitalisierung mit neuer Dringlichkeit („digitale Dividende“, „analoger Switch-off“). Wir verhandeln Infrastrukturverträge mit Netzbetreibern und unterstützen Medienunternehmen in allen Fragen der Verbreitung von Inhalten. Dabei ist gerade die Infrastrukturnutzung in erheblichem Maße von Behördenentscheidungen abhängig. So erfolgt etwa die Entgeltregulierung von Netzinfrastrukturen durch die Bundesnetzagentur, die Zuweisung von Verbreitungskapazitäten aber durch die jeweilige Landesmedienanstalt.

Konvergenz und Diversifizierung der Medienlandschaft erfordern eine ganzheitliche Rechtsberatung. Unsere Experten beherrschen nicht nur die Regulierung von Inhalten und Infrastruktur, sondern auch ihr Zusammenspiel. Weiter gehören zu unserer Beratungskompetenz das Werbe- und Jugendschutzrecht sowie die Umsetzung von Vorgaben der Vielfaltssicherung. Hinzu kommen besondere Kenntnisse im Datenschutz und der Filmförderung.

Prominente Persönlichkeiten
Zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens und deren Agenturen, darunter zum Teil weltbekannte Spitzensportler, Top-Models, Moderatoren, Musiker und andere Künstler zählen zu unseren Mandanten im Medien- und Sportrecht.

Wer im Licht der Öffentlichkeit steht, begegnet besonderen Herausforderungen - im Geschäfts- wie im Privatleben. Persönlichkeitsvermarktung und Persönlichkeitsschutz sind für prominente Menschen zwei Seiten einer Medaille. Beide sind gleich bedeutsam. Unsere Arbeit ist ganz auf die Bedürfnisse prominenter Mandanten zugeschnitten.

Wir haben in den vergangenen Jahren eine herausragende Expertise in der Verhandlung von Verträgen mit Werbepartnern, Fernsehsendern, Lizenznehmern und Verlagen entwickelt. Mit unserer Erfahrung und unseren Kontakten helfen wir unseren prominenten Mandanten, ihre geschäftlichen Potentiale voll auszuschöpfen.

Dabei wachen wir darüber, dass ihnen beruflich und privat die Freiräume verbleiben, die sie benötigen. Die Privatsphäre unserer Mandanten und ihrer Familienangehörigen verteidigen wir mit aller Konsequenz und allen Mitteln des Presserechts. Im Konfliktfall setzen wir Gegendarstellungen, Widerrufe, Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche durch.

IT-Branche
Das Recht der Neuen Medien / IT-Recht betreuen wir in einem Team von Anwälten, die über große praktische Erfahrung im IT-Recht, Lizenzrecht und Telekommunikationsrecht verfügen. Fragestellungen der Vertragsgestaltung und der Vertragsanalyse sind uns auch aus umfangreichen IT-Projekten (IT-Due Diligence) vertraut. Im Streitfall vertreten wir Rechtsinhaber gegen die Verletzung ihrer Rechte und verteidigen die Anwender von IT-Produkten gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Darüber hinaus verfügen wir über hervorragende Kontakte zu Kapazitäten aus der Wissenschaft, die bei Bedarf für besondere Fragestellungen oder gutachterliche Stellungnahmen einbezogen werden können.

Reputationsmanagement für Unternehmen
Eine Spezialität unserer juristischen Beratung bildet das Reputationsmanagement für Unternehmen. Ziel ist es, mit Rechtsmitteln die Außenwahrnehmung von Unternehmen zu schützen. Dabei stimmen wir uns eng mit den internen und externen Kommunikationsverantwortlichen der Unternehmen ab. Im Wesentlichen hat unsere Arbeit zwei Stoßrichtungen: Positive Aufmerksamkeit zu schaffen und zu bewahren (etwa für Marken als Bestandteil des Unternehmensimages) und negativer Aufmerksamkeit wirksam entgegenzutreten. Das notwendige juristische Instrumentarium ergibt sich aus dem Presse-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Internetrecht - also exakt aus dem Querschnitt, auf den unsere Sozietät spezialisiert ist.

Insbesondere in gefahrgeneigten Branchen (etwa dem Krankenhaus- und Gesundheitssektor) entwickeln wir mit Kommunikationsagenturen präventiv maßgeschneiderte Konzepte und reaktiv ganzheitliche Handlungsstrategien. So können sich Unternehmen auf Kommunikationskrisen einstellen und im Ernstfall auf wirksame Hilfe vertrauen. Weiter gehört zu unserem Beratungsangebot die Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen (Litigation-PR), die sowohl kommunikationspraktische als auch (medien-)rechtliche Expertise erfordert.


Ganzheitlich und global - wir verstehen zeitgemäßen Rechtsbeistand als gelebte Dienstleistung.

 


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