Eine Abmahnung muss genügen: Urheberrechtsverletzer haben keinen Anspruch darauf, bei jedem Folgeverstoß erneut abgemahnt zu werden, bevor gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Verlag der Holtzbrinck-Gruppe muss anonymen "Autor" eines Buchplagiates bekannt geben. HÖCKER erstreitet für Journalisten einstweilige Verfügung gegen epubli-Verlag auf Auskunft über die Identität des Plagiators.
Presserechtliches Informationsschreiben zu MEGAUPLOAD: Wir stellen richtig, dass unser Mandant nach seiner Landung in Deutschland entgegen Medienberichten nicht verhaftet wurde. Seine Namensnennung oder sonstige Identifizierbarmachung ist unzulässig.
Kachelmann erfolgreich gegen RP Online wegen Verantwortlichkeit für Leser-Artikel im Forum OPINIO: RP Online muss Berufung zurücknehmen. OLG Köln: Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg. "OPINIO" inzwischen wegen "technischer Probleme" geschlossen.
Rechtsanwalt muss falsche Behauptungen widerrufen: Treuhänderin eines großen Immobilienfonds wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten durch "Anlegerschutz"-Anwalt.
Niederlage für GÜNTER WALLRAFF: Unterlassungserklärung vor Gericht wegen falscher Behauptungen über eine Großbäckerei und wegen vorverurteilender Schmähungen des früheren Bäckereigeschäftsführers (Vergleich im Verfahren LG Köln 28 O 999/11).
Alice Schwarzer hat nichts verstanden: Zweifel sind keine Restzweifel und das LG Mannheim hat nicht gesagt, dass Kachelmann höchstwahrscheinlich schuldig sei - LG Köln erlässt Verfügung gegen Schwarzers verleumderische Urteilsinterpretation.
Strafverfahren und internes Untersuchungsverfahren einer deutschen Universität gegen Professor: HÖCKER erwirkt für Hochschullehrer weitere einstweilige Verfügung gegen identifizierbarmachende Berichterstattung durch BILD.
Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG Köln zum Gegenstandswert in Online- und Printveröffentlichungen.
Prof. Höcker spricht beim "2. Erfahrungsaustausch der Kölner Juristen in Stadt und städtischen Gesellschaften" zum Thema "Muss man sich alles gefallen lassen? Wo hört Pressefreiheit auf, wo fängt Persönlichkeitsschutz an?"
Angeblicher Behandlungsfehler eines Chirurgen: HÖCKER erwirkt Verbot der identifizierenden Berichterstattung über den Arzt. Bloße Abkürzung des Nachnamens genügt nicht. Auch Preisgabe von Interna des Ermittlungsverfahrens gegen den Arzt ist verboten.
BILD erkennt gerichtliches Verbot der Berichterstattung über frei erfundenen Verlauf eines angeblichen Schlaganfalltests und über Details der Behandlung und Nachbehandlung von WOLFGANG NIEDECKEN an.
Doppelter Sieg für Kachelmann vor dem LG Köln: Paparazzo durfte Kachelmann nicht beim Hofgang fotografieren. Umgekehrt durfte Kachelmann den Paparazzo später bei der Arbeit fotografieren und das Bild twittern.
Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.
Alpenprinzessin ./. Alpenprincess: HÖCKER erreicht für Dirndl-Designerin einstweilige Verfügung gegen Kopie ihres Unternehmenskennzeichens "Alpenprinzessin".
Prof. Höcker spricht vor den Prüfern und Juristen des Gemeinschaftsmarkenamts (HABM) und der nationalen europäischen Markenämter am 30.09.2011 in Alicante zum Thema "Risk of confusion for trademarks with a reputation in Germany".
Prof. Höcker spricht bei der 3. Rundschau-Mediennacht zum Thema „Verantwortung der Medien – wo hört Pressefreiheit auf, wo fängt der Persönlichkeitsschutz an?“
Keine Sonderbehandlung für Qualitätszeitungen: Wenn die Frankfurter Rundschau "kritisch" über die Veröffentlichung von Details aus Kachelmanns angeblichem Sexualleben in "BILD" berichtet, rechtfertigt dies keinen wiederholten Abdruck im eigenen Blatt.
Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.
Chambers and Partners ("The world´s leading lawyers") nimmt HÖCKER für die Arbeit im Bereich Medien/Reputationsmanagement in den Kanzleiführer des Verlags auf.
Anzeigenerstatterin darf Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann nicht mehr öffentlich wiederholen: LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen vorgebliches "Opfer" und gegen BUNTE.
HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.
Kein Korruptionsverdacht: HÖCKER setzt für Elektrounternehmen einstweilige Verfügungen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegen FOCUS und Kölner Stadt-Anzeiger durch. RP Online gibt Unterlassungserklärung ab.
Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.
Kachelmann geht mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über angebliche sexuelle Vorlieben in der „BILD“-Zeitung abermals verboten.
RA Dr. Marcel Leeser (HÖCKER) spricht am 01.07.2011 beim JugendMedienEvent 2011 (Junge Presse NRW e.V.) zum Thema „Investigativer Journalismus oder Geheimnisverrat - Wikileaks als Recherchetool“
Prof. Höcker spricht vor der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Freiburger Anwaltvereins zum Thema "Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung von (prominenten) Mandanten"
HÖCKER erwirkt für CAREN PFLEGER einstweilige Verfügungen gegen die Online-Portale der Zeitungen BILD, EXPRESS, Berliner Morgenpost und gegen TV-Sender.
Felix Magath nimmt Stellung zu Gerüchten um "schmutzige Scheidung" und beauftragt HÖCKER im Zusammenhang mit falschen Berichten über seine Arbeit bei Schalke 04
HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügung gegen die Illustrierte "FOCUS": Verbot der Veröffentlichung von Details aus der Ermittlungsakte Kachelmann